Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird gebeten, eine Bürgerversammlung nach § 8a der HGO einzuberufen.
Es sollen die Bürgerinnen und Bürger über wichtige Angelegenheiten wie Lärmschutz (Fluglärm, Bahnlärm und Fahrzeuglärm) informiert werden.
Die Bürgerversammlung sollte gemeinsam mit den Ortsteilen Mainz-Amöneburg und Mainz-Kastel durchgeführt werden
Ergebnis:
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.