Einberufung einer Bürgerversammlung nach § 8a der HGO

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, eine Bürger­ver­samm­lung nach § 8a der HGO einzu­be­rufen.
Es sollen die Bürge­rinnen und Bürger über wich­tige Ange­le­gen­heiten wie Lärm­schutz (Flug­lärm, Bahn­lärm und Fahr­zeug­lärm) infor­miert werden.

Die Bürger­ver­samm­lung sollte gemeinsam mit den Orts­teilen Mainz-Amöne­burg und Mainz-Kastel durch­ge­führt werden

Ergebnis:
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.