Lärmschutz Fort Biehler

Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird aufge­for­dert zu prüfen, wie am Fort Biehler gemäß der Lärm­ak­ti­ons­pla­nung durch eine geeig­nete Maßnahme, etwa eine Geschwin­dig­keits­be­schrän­kung (Tempo 70) bereits am Orts­ein­gang von Mainz-Kastel, der Umge­bungs­lärm gesenkt werden kann.