Hochzeitswiese in Mainz-Kastel

Gemein­samer Antrag von AUF und SPD

Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird um Prüfung und Darle­gung von Vorschlägen gebeten, ob und an welcher Stelle der Kasteler Außen­ge­mar­kung nach dem Vorbild der sog. „Hoch­zeits­allee“ eine neu anzu­le­gende „Hoch­zeits­wiese“ mit Obst­bäumen ange­legt werden kann.

Begrün­dung:
Die an der Stei­nern Straße (jenseits der A 671) gele­gene „Hoch­zeits­allee“ hatte sich seiner­seits bei Wies­ba­dener Braut­paaren äußerster Beliebt­heit erfreut. Der ökolo­gi­sche Nutzen ist unbe­stritten. Gegen­wärtig ist wieder ein verstärktes Inter­esse an einer derar­tigen Pflanz­ak­tion zum beson­deren Anlass Trauung zu verzeichnen.

Aus ökolo­gi­schen Gründen schlägt der Orts­beirat Mainz-Kastel dem Magis­trat nunmehr die Anle­gung einer Streu­obst­wiese als „Hoch­zeits­wiese“ vor. Dazu bedarf sie einer geeig­neten Fläche, möglichst im stadt­ei­genen Grund­be­sitz. An der Finan­zie­rung der Pflanz­ak­tionen sollten sich die Braut­paare ange­messen beteiligen.

Es kommt hier das Grund­stück Gemar­kung Mainz-Kastel Flur 10 Flur­stück 9 in Frage.

Gedenktafeln für die Gefallen des Ersten Weltkrieges auf dem Kasteler Friedhof

Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird aufge­for­dert, die Gedenk­ta­feln für die Gefal­lenen des Ersten Welt­krieges auf dem Kasteler Friedhof zu renovieren.

Begrün­dung:
Auf dem Friedhof sind die Inschriften der im Ersten Welt­krieg gefal­lenen Soldaten auf manchen – mindes­tens auf 2 bis 3 – Stein­ta­feln inzwi­schen sehr unle­ser­lich. Die Schrift­züge müssen aufge­ar­beitet werden (die Schrift ist hell­blau); die Tafeln selbst bedürfen einer gründ­li­chen Reini­gung (Dampf­strahl).

Der Antrag wurde in ergänzten Fassung beschlossen:

Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, die Gedenk­ta­feln für die Gefal­lenen des Ersten Welt­krieges auf dem Kasteler Friedhof zu restaurieren.

Die Kosten­er­mitt­lung unter Einbe­zie­hung hiesiger Stein­metz­be­triebe ist dem Gremium zu unterbreiten.

Personenverkehr zum Freibad Maaraue

Der Orts­beirat Mainz-Kost­heim bittet den Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden zu prüfen, in wie weit es möglich ist, dass entspre­chende Unter­nehmer von Touris­tik­bahnen für Stadt­be­sich­ti­gungen den Perso­nen­ver­kehr zum Freibad Maaraue über­nehmen können.

Begrün­dung:
Die enormen Kosten, die durch eine regu­läre Befah­rung mit Bussen der Stadt­werke entstehen, sowie der erheb­liche bauliche Aufwand lassen eine zeit­nahe Reali­sie­rung nicht zu. Somit ist ein Tran­sit­ver­kehr der Schwimm­bad­be­su­cher durch eine Touris­tik­bahn wie sie zur Zeit in Mainz für Stadt­be­sich­ti­gungen einge­setzt wird, als sinn­volle Lösung anzusehen.

Peter Stup­pert

Der Antrag der AUF-Frak­tion wird antrags­gemäß beschlossen.

Krippenplätze in Mainz-Kostheim

Der Orts­beirat Mainz-Kost­heim bittet den Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden darüber zu informieren:

  • Wie groß ist die in Mainz-Kost­heim zur Zeit bestehende Anzahl von Krippenplätzen?
  • Wie hoch ist der ermit­telte Bedarf von Krippenplätzen?
  • Wenn der voraus­sicht­lich Bedarf nicht gedeckt ist, wann wird er gedeckt sein?
  • Wo bzw. in welcher Einrich­tung werden die Krip­pen­plätze eingerichtet?

Begrün­dung:
Weitere Begrün­dung gege­be­nen­falls mündlich.

Peter Stup­pert

Bericht­erstat­tung durch das Amt für Soziale Arbeit auf der Orts­bei­rats­sit­zung am 05.12.2007.

Sozialer Mietwohnungsbau in Mainz-Kostheim

Der Orts­beirat Mainz-Kost­heim bittet den Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden um Infor­ma­tionen über den sozialen Miet­woh­nungsbau in Mainz-Kostheim.

Der Orts­beirat Mainz-Kost­heim bittet den Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden folgende Fragen zu beantworten:

  • In welche Umfang sind neue Wohnungen für den sozialen Miet­woh­nungsbau in Mainz-Kost­heim vorgesehen?
  • Wie hoch ist der Bedarf an sozialen Mietwohnungen?
  • In welchem Zeit­raum und wo sollen entspre­chende Wohnungen gebaut werden?

Es wird um kurz­fris­tige schrift­liche Antwort gebeten sowie um einen Sach­stands­be­richt in der nächsten Ortsbeiratssitzung.

Begrün­dung:
Es entsteht zur Zeit erheb­lich neuer Wohn­raum in Kost­heim, wie groß aber der Anteil von geför­dertem Wohn­raum für den sozialen Wohnungsbau ist, ist unklar.

Peter Stup­pert

Der Antrag der AUF-Frak­tion wird antrags­gemäß beschlossen.

Bericht­erstat­tung durch das Wohnungsamt auf der Orts­bei­rats­sit­zung am 05.12.2007.

Rodungen im Bereich des Wäldchen am Fort Biehler?

Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird aufge­for­dert zu berichten, ob im Wäld­chen am Fort Biehler Verkehrs­si­che­rungs­maß­nahmen geplant sind, die zum Teil zu erheb­li­chen Rodungen im Natur­denkmal „Wäld­chen am Fort Biehler“ führen sollen.

Beschluss Nr. 0128

Der Antrag wird mit folgender Ergän­zung beschlossen:

Der Magis­trat der Lande­haupt­stadt Wies­baden möge sicher­stellen, dass bis zur Klärung der Sach­lage keine Baum­fäl­lungen erfolgen.

Bedürfnisanstalten: Situationsbericht 2007 für Mainz-Kastel

Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird aufge­for­dert zu berichten, mit welchem Ergebnis die Wünsche und Anfor­de­rungen des Orts­bei­rates Mainz-Kastel bezüg­lich zusätz­li­cher öffent­li­cher Toiletten bzw. einer Wieder­ein­rich­tung von ehemals vorhan­denen (wie z.B. im Bereich Bereich Mainz-Kastel: Reduit, Rhein­wiesen, Bahnhof) von den jeweils zustän­digen Dezer­naten geprüft und welche weiteren Mittel in den Haus­halt 2008/​09 einge­stellt werden.

Begrün­dung: mündlich.

Der Antrag der AUF-Frak­tion wird antrags­gemäß beschlossen.

Ausbesserung Frankfurter Straße und Zehnthofstraße in Mainz-Kastel

Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird aufge­for­dert zu berichten, wann eine Ausbes­se­rung der Klap­per­gassen Frank­furter Straße und Zehn­hof­straße in Mainz-Kastel analog zur Mainzer Straße erfolgen wird.

Begrün­dung: mündlich.

In geän­derter Fassung wurde der Antrag einstimmig angenommen:

Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten zu berichten, wann eine Ausbes­se­rung Frank­furter Straße und Zehnt­hof­straße in Mainz-Kastel analog zur Mainzer Straße erfolgen wird.

Ferner bittet der Orts­beirat ihm die Prio­ri­tä­ten­liste des Tief­bau­amtes für die Ausbes­se­rung der Kasteler Straßen zugäng­lich zu machen

Barrierefreiheit bei öffentlichen Verkehrsanlagen im Ortsbezirk Mainz-Kastel

Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird aufge­for­dert, zu folgenden Frage­stel­lungen zu berichten

  • Welches sind die wesent­li­chen gesetz­li­chen Grund­lagen und deren Aussagen für die Gewähr­leis­tung der Barrie­re­frei­heit bei öffent­li­chen Verkehrsanlagen?
  • Wie sichert der Magis­trat im Orts­be­zirk Mainz-Kastel die Einhal­tung der gesetz­li­chen Rege­lungen zur Gewähr­leis­tung der Barrie­re­frei­heit bei öffent­li­chen Verkehrs­an­lagen ab?
  • In welchem finan­zi­ellen Umfang und mit welchen bauli­chen Maßnahmen wird die Barrie­re­frei­heit im Orts­be­zirk Mainz-Kastel 2007, 2008 und 2009 verbessert?

Begrün­dung: mündlich.

Der Antrag der AUF-Frak­tion wird antrags­gemäß beschlossen.

Auswirkung der Kahlschlagaktion des Wiesbadener Grünflächenamtes vor einigen Wochen am Rathenauplatz

Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird aufge­for­dert zu berichten, ob die Untere Natur­schutz­be­hörde endlich ein Ordnungs­wid­rig­keits­ver­fahren gegen Mitar­beiter des Grün­flä­chen­amtes einleitet.

Begrün­dung:
Die ille­gale Kahl­schlag­ak­tion des Wies­ba­dener  Grün­flä­chen­amtes führte vor einigen Wochen am Rathen­au­platz zur Zerstö­rung einer größeren Hecken- und Buschlandschaft.

Das unter Denk­mal­ensem­ble­schutz stehende Areal hatte bis dato für seltene Vogel­arten wie etwa Nach­ti­gallen eine Nist-, Wohn- und Zuflucht­stätte dargestellt.

Die Untere Natur­schutz­be­hörde sah sich trotz des klaren Verstosses gegen natur- und arten­schutz­recht­liche Rechts­vor­schriften bisher nicht in der Lage, bei natur- und arten­schutz­recht­li­chen Verstössen durch ein anderes städ­ti­sches Amt – im volie­genden Fall das Grün­flä­chenamt – ein Ordnungs­wid­rig­keits­ver­fahren einzuleiten.

Das Hessi­sche Minis­te­rium des Innern teilt diese Rechts­auf­fas­sung nicht und hat das Rechtsamt der Stadt Wies­baden nunmehr hier­über in Kenntnis gesetzt.

Beschluss Nr. 0097

Der Antrag der AUF-Frak­tion wird in geän­derter Fassung beschlossen.

Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, die Untere Natur­schutz­be­hörde zu veran­lassen, gegen die Amts­lei­tung des Amtes 67 ein Ordnungs­wid­rig­kei­ten­ver­fahren wegen wieder­holten Kahl­schlags in AKK einzuleiten.

Schadstoffbelastung durch geplantes KKW Mainz in Mainz-Kastel

Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird aufge­for­dert zu berichten, wie sich die Schad­stoff­be­las­tung – insbe­son­dere Fein­staub – durch das geplante KKW in Mainz auf Mainz-Kastel auswirken wird.

Begrün­dung: gege­be­nen­falls mündlich.

Zur Orts­bei­rats­sit­zung wurden folgende Fragen nachgereicht:

  • 1.) Welche Schad­stoffe und Schad­stoff­gruppen werden von einem Kohle­kraft­werk dieser Größen­ord­nung emit­tiert? Gibt es Vergleichs­werte mit anderen Kohle­kraft­werken glei­cher Bauart und glei­cher Größe?
  • 2.) Welche dieser emit­tierten Schad­stoffe und Schad­stoff­gruppen würden in Mainz-Kastel zu Beein­träch­ti­gungen und Gefähr­dung der Bevöl­ke­rung führen?
  • 3.) Bei den Stick­oxiden schreibt die EU einen Jahres­mit­tel­wert von maximal 40 ug/​m³ Luft vor. An wie vielen Tagen würde nach Prognosen des Landes­amtes für Umwelt, gemessen je nach Wind­rich­tung und Inver­si­ons­wet­ter­lage, insbe­son­dere bei einer Haupt­wind­rich­tung WNW, der zuläs­sige Wert im Bereich Mainz-Kastel über­schritten? Wie bewertet die Verwal­tung die Resultate?
  • 4.) Beim Fein­staub, samt anhaf­tender Fracht von Schwer­me­tallen und Kohlen­was­ser­stoffen, gilt eben­falls ein Grenz­wert von 40 ug/​m³ Luft als Jahres­mittel. An wie vielen Tagen würde nach Prognosen
  • 5.) Des Landes­amtes für Umwelt, gemessen je nach Wind­rich­tung, Luft­feuchte und Inver­si­ons­wet­ter­lage, insbe­son­dere aber bei einer Haupt­wind­rich­tung WNW, der zuläs­sige Wert über­schritten? Wie bewertet die Verwal­tung die Resultate?
  • 6.) Wie hoch soll der Schorn­stein werden? Entspricht die Bestim­mung der Schorn­stein­höhe den Bestim­mungen der aktu­ellen TA Luft? Welche Werte von Kessel­haus­höhe und umlie­gender mitt­lerer Bebauung oder welligem Gelände/​Tallage wurden zugrunde gelegt?
  • 7.) Welche Angaben zu Verfahren und Effi­zienz der Rauch­gas­ent­sti­ckung (SNCR/​SCR) liegen vor? Welche Angaben zum Ammo­ni­ak­schlupf liegen vor?
  • 8.) Welche Angaben über den Schad­stoff­ge­halt der zu verwen­deten Kohle, insbe­son­dere an Schwer­me­tallen und radio­ak­tiven Isotopen liegen vor?
  • 9.) Welche Infor­ma­tionen zum physi­ko­che­mi­schen und fluid­dy­na­mi­schen Mischungs­ver­halten des Kühl­was­sers und der poten­zi­ellen Aufwär­mung des Rheins liegen vor? Ist beachtet worden, dass schon der Klär­an­la­gen­ab­lauf und mehrere Regen­über­lauf­bau­werke in den flachen Rhein münden?
  • 10.) Welche Auswir­kungen auf den Kraft­werks­be­trieb gehen von poten­zi­ellen Nied­rig­was­ser­ständen des Rheins aus?
  • 11.) Der Rauch­gas­strom lässt eine Über­schrei­tung der Baga­tell­mas­sen­ströme für Schwer­me­talle und orga­ni­sche Stoffe vermuten. Ist eine Mess­kam­pagne zur Fest­stel­lung der Vorbe­las­tung geplant? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?
  • 12.) Wie werden die Bürge­rinnen und Bürger von Mainz-Kastel über die zusätz­li­chen Belas­tungen infor­miert und über neuste Entwick­lungen auf dem Laufenden gehalten?

Beschluss Nr. 0096

Dem Antrag der AUF-Frak­tion, ergänzt um den folgenden Fragen­ka­talog, wird zugestimmt.

  • 1.) Welche Schad­stoffe und Schad­stoff­gruppen werden von einem Kohle­kraft­werk dieser Größen­ord­nung emit­tiert? Gibt es Vergleichs­werte mit anderen Kohle­kraft­werken glei­cher Bauart und glei­cher Größe?
  • 2.) Welche dieser emit­tierten Schad­stoffe und Schad­stoff­gruppen würden in Mainz-Kastel zu Beein­träch­ti­gungen und Gefähr­dung der Bevöl­ke­rung führen?
  • 3.) Bei den Stick­oxiden schreibt die EU einen Jahres­mit­tel­wert von maximal 40 µg/​m³ Luft vor. An wie vielen Tagen würde nach Prognosen des Landes­amtes für Umwelt, gemessen je nach Wind­rich­tung und Inver­si­ons­wet­ter­lage, insbe­son­dere bei einer Haupt­wind­rich­tung WNW, der zuläs­sige Wert im Bereich Mainz-Kastel über­schritten? Wie bewertet die Verwal­tung die Resultate?
  • 4.) Beim Fein­staub, samt anhaf­tender Fracht von Schwer­me­tallen und Kohlen­was­ser­stoffen, gilt eben­falls ein Grenz­wert von 40 ug/​m³ Luft als Jahres­mittel. An wie vielen Tagen würde nach Prognosen des Landes­amtes für Umwelt, gemessen je nach Wind­rich­tung, Luft­feuchte und Inver­si­ons­wet­ter­lage, insbe­son­dere aber bei einer Haupt­wind­rich­tung WNW, der zuläs­sige Wert über­schritten? Wie bewertet die Verwal­tung die Resultate?
  • 5.) Wie hoch soll der Schorn­stein werden? Entspricht die Bestim­mung der Schorn­stein­höhe den Bestim­mungen der aktu­ellen TA Luft? Welche Werte von Kessel­haus­höhe und umlie­gender mitt­lerer Bebauung oder welligem Gelände/​Tallage wurden zugrunde gelegt?
  • 6.) Welche Angaben zu Verfahren und Effi­zienz der Rauch­gas­ent­sti­ckung (SNCR/​SCR) liegen vor? Welche Angaben zum Ammo­ni­ak­schlupf liegen vor?
  • 7.) Welche Angaben über den Schad­stoff­ge­halt der zu verwen­deten Kohle, insbe­son­dere an Schwer­me­tallen und radio­ak­tiven Isotopen liegen vor?
  • 8.) Welche Infor­ma­tionen zum physi­ko­che­mi­schen und fluid­dy­na­mi­schen Mischungs­ver­halten des Kühl­was­sers und der poten­zi­ellen Aufwär­mung des Rheins liegen vor? Ist beachtet worden, dass schon der Klär­an­la­gen­ab­lauf und mehrere Regen­über­lauf­bau­werke in den flachen Rhein münden?
  • 9.) Welche Auswir­kungen auf den Kraft­werks­be­trieb gehen von poten­zi­ellen Nied­rig­was­ser­ständen des Rheins aus?
  • 10.) Der Rauch­gas­strom lässt eine Über­schrei­tung der Baga­tell­mas­sen­ströme für Schwer­me­talle und orga­ni­sche Stoffe vermuten. Ist eine Mess­kam­pagne zur Fest­stel­lung der Vorbe­las­tung geplant? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?
  • 11.) Wie werden die Bürge­rinnen und Bürger von Mainz-Kastel über die zusätz­li­chen Belas­tungen infor­miert und über neuste Entwick­lungen auf dem Laufenden gehalten?

Verkauf von Immobilien der Wohnbau Mainz in AKK

  • 1. Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird als Mitge­sell­schafter an der Wohnbau Mainz GmbH gebeten sicher­zu­stellen, dass

    a) bei einem geplanten Rückzug der Wohnbau Mainz aus AKK die betrof­fenen Immo­bi­lien nicht an private Inves­toren, sondern möglichst an eine städ­ti­sche Wohnungs­ge­sell­schaft – vorzugs­weise die GWW – verkauft werden,

    b) alle derzeit bestehenden Bindungen auf Wohnungen erhalten bleiben und durch den neuen Erwerber in vollem Umfang über­nommen werden.
  • 2. Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird weiterhin gebeten zu prüfen, ob sich durch eine Über­nahme von Gesell­schafts­an­teilen und einen Aufpreis von der Stadt Mainz ein Verkauf der Wohnungen erüb­rigen könnte.
  • 3. Weiterhin soll geprüft werden, ob im Rahmen des Verkaufs Mieter bevor­zugt ihre Wohnungen erwerben können.
  • 4. Die Orts­bei­räte bitten um Erläu­te­rung, welche Auswir­kungen ein Rückzug der Wohnbau Mainz aus AKK insbe­son­dere auf das ehema­lige Alten- und Pfle­ge­heim (Dekan-Walter-Bangert-Heim) hat.
  • 5. Die Orts­bei­räte AKK erwarten, weiterhin über den Stand der Verhand­lungen zeitnah infor­miert zu werden.

Begrün­dung: gege­be­nen­falls mündlich.

Der Antrag der AUF-Frak­tion wird antrags­gemäß beschlossen.