Auswirkungen der Planungen eines „Stadtteils Ostfeld“ auf Mainz-Kastel

Antrag Nr. 30/​2019 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 17. Dezember 2019

Auswirkungen der Planungen eines „Stadtteils Ostfeld“ auf Mainz-Kastel und insbesondere den AKK-Haushalt

Die Planungen für ein „Misch­ge­biet“ am Fort Biehler (Orts­be­zirk Mainz-Kastel) sowie für ein Gewer­be­ge­biet „B2“ zur Erwei­te­rung der Abfall­wirt­schaft (Orts­be­zirk Mainz-Amöne­burg) beziehen sich auf Flächen der Gemar­kung Kastel. Das geplante Gewer­be­ge­biet B1, das als neuer Standort für das BKA im Gespräch ist, befände sich im Orts­be­zirk Wiesbaden-Erbenheim.

Die gegen­wär­tigen Planungen der SEG mbH sehen finan­zi­elle Zuschüsse der Stadt in drei­stel­liger Millio­nen­höhe in € vor, die laut SEG-Planung nicht durch Refi­nan­zie­rung (Grund­stücks­ver­käufe) gedeckt werden könnten.

Während bei den von der Projekt­lei­tung geschätzten Gesamt­aus­gaben von 681 Millionen € für „soziale Infra­struktur“ (8 Kinder­ta­ges­stätten und 4 Schulen sowie ein Stadt­teil­zen­trum und Jugend­räume) 223 Millionen € einge­plant sind, sind für „tech­ni­sche Infra­struktur“ Ausgaben in Höhe von 247 Millionen € (125 Millionen € für Entwäs­se­rung und 122 Millionen € für „verkehr­liche Erschlie­ßung“) vorgesehen.

Ange­sichts dieser finan­zi­ellen Prognosen seitens der SEG-Projekt­lei­tung sind eine Reihe von Fragen für die Bevöl­ke­rung und den Orts­beirat von hohem Interesse.

Der Orts­beirat wolle beschließen:

Der Magis­trat möge folgende Fragen beantworten:

A.

  • 1a) Beinhalten die für „verkehr­liche Erschlie­ßung“ einge­planten Kosten auch die – erfor­der­li­chen Kosten für eine – bislang unbe­stritten notwen­dige – City­bahn-Anbin­dung zwischen Bahnhof Erben­heim und Wies­ba­dener Straße?
  • 1b) Mit welchen Kosten ist für diese City­bahn­an­bin­dung zu rechnen?
  • 1c) Ist für diese City­bahn­strecke mit einem vergleichbar hohen Bundes- und Landes­zu­schuss (über 80% der Baukosten) zu rechnen wie für die geplante City­bahn­strecke von der Hoch­schule Rhein-Main über Wies­ba­dener Stadt­zen­trum, Wies­baden Haupt­bahnhof, Wies­baden-Biebrich, Mainz-Innen­stadt und Johannes-Guten­berg-Univer­sität, für die ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von über 1 berechnet wurde, was Voraus­set­zung für die genannte Bezu­schus­sung ist?
  • 1d) Mit welchen Beträgen gehen die notwen­digen Brücken­bau­werke über die BAB 671 für die City­bahn und für den übrigen Verkehr jeweils in die Rech­nung ein?
  • 1e) Mit welchen Umbau­kosten im Gewer­be­ge­biet Petersweg, im Unteren Zwerchweg und ggfs. auf weiteren Verkehr­strassen ist zu rechnen, um den vom „Ostfeld“ kommenden Verkehr aufnehmen zu können?
  • 2a) Da neben Entwäs­se­rung und verkehr­li­cher Infra­struktur keine weiteren Bereiche der tech­ni­schen Infra­struktur in die SEG-Prognose aufge­nommen wurden, ergibt sich die Frage: Wie hoch werden die Kosten für Infra­struk­tur­maß­nahmen zur Wasser-, Strom-, Heiz­wärme- und Inter­net­ver­sor­gung veranschlagt?
  • 2b) Warum fehlen diese Kosten in der Prognose der SEG?
  • 2c) Wurden Kosten einge­plant, um die klima­be­las­tenden Auswir­kungen zu kompensieren?
  • 2d) Welche Kosten sind einge­plant, um insbe­son­dere die Auswir­kungen auf die vorhan­dene Bebauung in den betrof­fenen Stadt­teilen Wies­baden-Biebrich, Mainz-Amöne­burg, Mainz-Kastel, Mainz-Kost­heim und die Stadt Mainz zu kompensieren?
  • 2e) Sind Entschä­di­gungs­leis­tungen und Prozess­ri­siken, wie sie z. B. bei der Entwick­lung des Gewer­be­ge­biets Petersweg Ost in ganz erheb­li­cher Höhe ange­fallen sind, eingeplant?
  • 3a) Es besteht die Absicht, mit Hilfe einer Satzung (Städ­te­bau­liche Entwick­lungs­maß­nahme SEM) die sich noch nicht im Eigentum der Landes­haupt­stadt Wies­baden befin­denden Grund­stücke „im Entwick­lungs­be­reich zum entwick­lungs­un­be­ein­flussten Boden­wert (Anfangs­wert)“ zu kaufen. Wie hoch ist aktuell dieser Boden­wert im Entwick­lungs­be­reich für das Misch­ge­biet bzw. die beiden Gewerbegebiete?
  • 4a) In welchem Verhältnis werden die für die Stadt anfal­lenden Defi­zite in drei­stel­liger Millionen-€-Höhe zwischen dem AKK-Haus­halt und dem Haus­halt für die übrigen 23 Orts­be­zirke aufgeteilt?
  • 4b) Gibt es zu dieser Frage entspre­chende Planungen?
  • 4c) Wenn ja, welche und wo sind diese veröffentlicht?
  • 4d) Welche Konse­quenzen ergeben sich aus einer Kosten­be­las­tung des AKK-Haus­halts in abseh­barer Höhe durch das „Projekt Ostfeld“?
  • 4e) Welche sozialen Auswir­kungen sind daraus zu erwarten?

B.

Der Orts­beirat Mainz-Kastel bean­tragt eine Sonder­sit­zung der Finanz­kom­mis­sion AKK zum Tages­ord­nungs­punkt „Finan­zi­elle Auswir­kungen der Ostfeld-Planungen und mögli­cher Reali­sie­rung auf den AKK-Haus­halt. Zu dieser Sitzung ist der Kämmerer einzuladen.

Begrün­dung: Ggf. münd­lich.

Mainz-Kastel, 18. November 2019 


Abstimmungsergebnis

Am 17.12.2019 durch die Frak­tionen von SPD, CDU und FDP abge­lehnt.

Abstim­mungs­er­gebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0194/​2019 (PiWi | PDF)


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