Baulücken und für Wohnungsbau und Gewerbe geeignete Flächen in Mainz-Kastel

Antrag Nr. 28/​2019 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 19. November 2019

Baulücken und für Wohnungsbau und Gewerbe geeignete Flächen in Mainz-Kastel

Der Orts­beirat wolle beschließen:
Der Magis­trat möge mitteilen,

welche „Baulü­cken“ bzw. für Wohnungsbau und Gewerbe geeig­nete, freie, unbe­baute Flächen in Mainz-Kastel noch vorhanden sind.

Es möge mitge­teilt werden: die Lage der unbe­bauten Flächen und ihre Größe und ob die Stadt selbst Eigen­tü­merin ist oder ein anderer öffent­li­cher Eigen­tümer (z. B. Bund, HLG, Stadt Mainz) oder eine Privat­person bzw. Gesellschaft.

Es möge diffe­ren­ziert werden nach Flächen, für die bereits Baurecht vorhanden ist und nach Flächen, für die unter Berück­sich­ti­gung des Regio­nal­plans bzw. Flächen­nut­zungs­plans Baurecht geschaffen werden könnte.

Begrün­dung: Erfolgt mündlich. 

Mainz-Kastel, 8. November 2019


Abstimmungsergebnis

Am 19.11.2019 einstimmig ange­nommen.

Abstim­mungs­er­gebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0182/​2019 (PiWi | PDF)
Bericht Dezernat IV vom 13.01.2019 (PiWi | PDF)


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