Bauvorhaben Am Gückelsberg

Antrag Nr. 08/​2019 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am Mitt­woch, 13. März 2019

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Gestal­tungs­beirat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, in seiner nächsten Sitzung am 22. Mai 2019 das Bauvor­haben Gückels­berg zu begut­achten und insbe­son­dere die städ­te­pla­ne­ri­sche Qualität zu prüfen und zu beurteilen.

Begrün­dung:
Das Bauvor­haben Am Gückels­berg wird grund­sätz­lich vom Orts­beirat begrüßt. Es ist ein Baustein dafür, Kost­heim attrak­tiver und lebens­werter zu machen, da beispiels­weise ein Ärzte­haus und eine Drogerie Einzug in den Orts­teil halten werden.

Bei der öffent­li­chen Vorstel­lung des Planungs­stands am 27. Februar wurde von mehreren Seiten aus Kritik an den Entwürfen geäu­ßert. Insbe­son­dere wird befürchtet, dass die Planung zu einem nennens­werten Anstieg des Verkehrs führt. Auch die Anord­nung und Dichte der Bebauung wurde teil­weise kritisch gesehen, ebenso wie die zum Teil als unzu­rei­chend ange­se­hene Fußgän­ger­zu­gäng­lich­keit. Der Sach­ver­stand des Gestal­tungs­bei­rats kann hier ein wich­tiger Baustein sein, um entweder die Kritik­punkte zu entkräften oder die Baupläne zu verbessern.

Der Gestal­tungs­beirat ist ein seit 2013 exis­tie­rendes unab­hän­giges Sach­ver­stän­di­gen­gre­mium, das insbe­son­dere aus in Wies­baden nicht tätigen Stadt­pla­nern und Archi­tekten besteht. Seine Aufgabe ist es, über private und städ­ti­sche Bauvor­haben, Konzepte und Planungen, die für die Erhal­tung und Gestal­tung des Stadt­bildes Wies­ba­dens von Bedeu­tung sind, zu beraten. Die städ­te­bau­liche, archi­tek­to­ni­sche und gestal­te­ri­sche Qualität sind zu prüfen und zu beur­teilen. Die Bera­tungs­er­geb­nisse sind Empfeh­lungen und richten sich ebenso an private Bauherren und Archi­tekten, wie an die Verwal­tung und die Stadtverordneten.

Mainz-Kost­heim, 3. März 2019
gez. Marion Mück-Raab
– Frak­ti­ons­spre­cherin –


Abstimmungsergebnis

Am 13.03.2019 durch SPD-, FWG-, CDU- und FDP-Frak­tion abge­lehnt.

Abstim­mungs­er­gebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0031/​2019 (PiWi | PDF)


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