Antrag Nr. 04/2019 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kastel am Dienstag, 22. Januar 2019
Planungsgebiet Kastel-Ostfeld – Ruine Festung Fort Biehler und unmittelbare Umgebung
Der Ortsbeirat wolle beschließen:
Der Magistrat möge folgende Fragen beantworten:
- 1. Welche Kenntnisse gibt es zum Inhalt der verschütteten Bereiche der Ruine des Forts?
- 2. Welche Kenntnisse gibt es zu unterirdischen Bauteilen und Gängen?
- 3. Wie werden die Reste des Forts aktuell denkmalrechtlich beurteilt?
- 4. Wer hätte die Kosten der Arbeiten zu tragen, um den Bereich des Forts zugänglich zu machen und zu sichern?
- 5. Würden die Investoren des Projekts „Kastel-Ostfeld“ mit diesen Kosten belastet?
- 6. Welche Dimension hätten diese Kosten?
Begründung:
Auf Veranstaltungen der SEG zur Projektentwicklung „Kastel-Ostfeld“ wurde die Ruine der Festung „Fort Biehler“ und der angrenzende Wald als „identitätsstiftend“ für den geplanten neuen Stadtteil bezeichnet. Es wurde angedeutet, dass der Bereich um die Ruine des Forts für die Freizeitnutzung zugänglich gemacht werden soll. Gegenwärtig ist dieser Bereich eingezäunt und nicht zugänglich. Jahrzehntelang wurde der Bereich zu Katastrophenschutzübungen genutzt. Die baulichen Überreste des Forts sind mit Schutt verfüllt. Es wird unter Einheimischen davon gesprochen, dass sich in den zugeschütteten Bereichen neben Bauschutt auch Munitionsreste bis hin zu Behältnissen mit Kampfgas befinden, die dort seit Kriegsende vergraben sind.
Mainz-Kastel, 14. Januar 2019
Abstimmungsergebnis
Am 22.01.2019 einstimmig angenommen.
Abstimmungsergebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0008/2019 (PiWi | PDF)
Bericht Dezernat IV von 04/2019 (PiWi | PDF)
Weitere Informationen
- Sitzung im AUF-Kalender
- Einladung und Protokoll (PiWi) zur Sitzung am 22.01.2019
- Ausführliche Tagesordnung (PiWi) mit Abstimmungsergebnissen
- Vorgang 19-O-25-0011 (PiWi)