Entwicklung des sozialen Wohnungsbaus

Antrag Nr. 01/​2019 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am Mitt­woch, 23. Januar 2019

Entwick­lung des Ange­bots an bezahl­baren Wohnungen und Entwick­lung der Mieten in den AKK-Stadt­teilen, insbe­son­dere im Stadt­teil Mainz-Kostheim

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, zu berichten,

  • 1. wie sich die Anzahl geför­derter, gebun­dener Wohnungen in den AKK-Stadt­teilen, speziell in Mainz-Kost­heim, in den vergan­genen zehn Jahren (2008 – 2017) entwi­ckelt hat (Abgänge und Zugänge)
  • 2. mit welcher Entwick­lung in den nächsten fünf Jahren (2018-2022) zu rechnen ist – möglichst diffe­ren­ziert nach den einzelnen öffent­li­chen Wohn­bau­ge­sell­schaften und (pauschal) in Privateigentum 
  • 3. wie hoch der Bedarf an geför­dertem Wohn­raum der gegen­wärtig in AKK bzw. Mainz-Kost­heim wohnenden Menschen ist 
  • 4. an welcher Stelle und in welcher Größen­ord­nung in den nächsten fünf Jahren geför­derte Wohnungen bzw. Bele­gungs­rechte entstehen 
  • 5. wie sich die Mieten in den zurück­lie­genden zehn Jahren in AKK, speziell in Mainz-Kost­heim, entwi­ckelt haben. 

Begrün­dung:
Während in Regionen in der weiteren Umge­bung über Leer­stände geklagt wird, nimmt der Mangel an bezahl­baren Wohnungen im Ballungs­raum – so auch in Mainz-Kost­heim – ständig weiter zu.

Die Zahl von geför­dertem Wohn­raum mit Bele­gungs­recht der Stadt für Wohnungs­su­chende mit nied­rigem und mitt­lerem Einkommen nimmt in erschre­ckendem Maße ab. Die zuletzt veröf­fent­lichten Zahlen der Wies­ba­dener Stadt­ver­wal­tung besagen, dass in den Jahren 2016/​2017 1097 Wohnungen aus der Sozi­al­bin­dung gefallen sind. Dem stehen nur 83 neu gebaute Wohnungen gegen­über, die für eine Bele­gung neu zur Verfü­gung stehen.

Die Entwick­lung der Mieten im Verhältnis zur Einkom­mens­ent­wick­lung ist für die Mehr­heit der Bevöl­ke­rung zuneh­mend ein ernstes Problem. Mitt­ler­weile haben in der Landes­haupt­stadt Wies­baden rund 40% der Bevöl­ke­rung aufgrund ihres Einkom­mens Anspruch auf geför­derten Wohn­raum. Insbe­son­dere junge Fami­lien sind hiervon betroffen. Es wächst – trotz guter Konjunktur – auch in Wies­baden die Zahl derje­nigen, die als Rent­ne­rinnen oder als voll Berufs­tä­tige mit Leis­tungen nach dem Sozi­al­ge­setz­buch aufsto­cken müssen. Dieser Entwick­lung entge­gen­zu­wirken ist eine gesamt­ge­sell­schaft­liche und damit auch kommu­nale Aufgabe.

Es ist drin­gend notwendig, Wohnungen und Flächen zu ermit­teln, die für bezahl­baren Wohn­raum in AKK, speziell in Mainz-Kost­heim, in den kommenden drei bis fünf Jahren zur Verfü­gung stehen und entspre­chende – auch baurecht­liche – Fest­le­gungen zu treffen. Da sich Wohnungsbau nicht beliebig ausdehnen lässt, sind Bele­gungs­rechte auch durch entspre­chende Zahlungen zu sichern, durch weitere Maßnahmen sind Miet­erhö­hungen zu begrenzen.

Mainz-Kost­heim, 13. Januar 2019
gez. Marion Mück-Raab
– Frak­ti­ons­spre­cherin –


Abstimmungsergebnis

Am 23.01.2019 in ergänzter Fassung, einstimmig ange­nommen.

Abstim­mungs­er­gebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0007/​2019 (PiWi | PDF)
Bericht Dezernat VI vom 25.02.2019 (PiWi | PDF)


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