Radverkehr am Mainufer

Antrag Nr. 14/​2017 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am Mitt­woch, 10. Mai 2017

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, an der Einmün­dung der Straße Main­ufer in die Haupt­straße das Verkehrs­zei­chen 101 „Gefahr­stelle“ in Verbin­dung mit dem Zusatz­zei­chen 1000-33 „Radfahrer im Gegen­ver­kehr“1 bzw. einem äqui­va­lenten Radver­kehrs-Pikto­gramm aufzu­stellen (siehe Abbil­dung 1).

Hier­durch sollen Fahr­zeuge, die von der Haupt­straße bzw. aus Rich­tung der Main­brücke in die Straße Main­ufer einbiegen, bereits im Einmün­dungs­be­reich früh­zeitig auf den regen Fahr­rad­ver­kehr in Gegen­rich­tung und die daraus resul­tie­rende Gefahr aufmerksam gemacht werden. Durch das Aufstellen eines Verkehrs­zei­chens sollen Konflikt­si­tua­tionen an dieser Gefahr­stelle entschärft und dadurch die Verkehrs­si­cher­heit für alle Verkehrs­teil­nehmer erhöht werden.

Radverkehr am Mainufer, Hinweisschild Radverkehr
Radverkehr am Mainufer, Hinweisschild Radverkehr
Radverkehr am Mainufer, Hinweisschild Radverkehr
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Abbil­dung 1: Mögliche Verkehrszeichen 

links: Zeichen 101 „Gefahr­stelle“ in Verbin­dung mit dem Zeichen 1000-33 „Radfahrer im Gegen­ver­kehr“
rechts: Zeichen 101 „Gefahr­stelle“ in Verbin­dung mit dem Zeichen 1000-32 „Radfahrer von links und rechts“ [1]

Kartenausschnitt zur Einmündung der Straße Mainufer in die Hauptstraße. Radverkehr am Mainufer
Abbil­dung 2: Karten­aus­schnitt zur Einmün­dung der Straße Main­ufer in die Haupt­straße. [2]

Begrün­dung:
Die Straße Main­ufer ist ein Teil regio­naler und über­re­gio­naler Radver­kehrs­netze (D-Netz Route 5 – Saar-Mosel-Main, Hessi­scher Radfernweg R 3, Main­radweg, Rhein­gauer Ries­ling Route). [3] Sie ist zusätz­lich als Schul­rad­route klas­si­fi­ziert [3] und besitzt daher, eben­falls wie die östliche Haupt­straße (Hessi­scher Radfernweg R 6)3 für den Radver­kehr erheb­liche Bedeutung. 

Des Weiteren befindet sich mit dem Gast­haus „Zum Engel“ (Main­ufer 22) ein vom ADFC zerti­fi­zierter fahr­rad­freund­li­cher Gast­be­trieb [4] („Bett+Bike-Betrieb“) als ein weiterer Baustein der Radver­kehrs­in­fra­struktur in unmit­tel­barer Nähe. Ein sicherer Zugang zu diesen Radwegen über die Straße Main­ufer ist daher unverzichtbar.

Um Konflikt­si­tua­tionen zu entschärfen und dadurch die Verkehrs­si­cher­heit für alle Verkehrs­teil­nehmer zu erhöhen, ist es wünschens­wert auf den Radver­kehr mittels Verkehrs­zei­chen aufmerksam zu machen.

Mainz-Kost­heim, 27. April 2017
gez. Marion Mück-Raab
– Frak­ti­ons­spre­cherin –


[1] Stra­ßen­ver­kehrs-Ordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367), in Kraft getreten am 01.04.2013, Anlage 1, einsehbar unter https://​dejure​.org/​g​e​s​e​t​z​e​/​S​t​V​O​/​A​n​l​a​g​e​_​1​.html (abge­rufen am 26.04.2017)

[2] Einsehbar unter https://​www​.falk​.de/​m​a​p​s​?​g​s​=​o​s​m​&​g​p​=​5​0​.​0​0​0​8​2​0​6​6​0​1​7​9​2​7​,​8​.​3​0​9​3​7​2​6​6​3​4​9​7​9​3​7​&​gz=18 (abge­rufen am 26.04.2017)

[3] Gemäß Radrou­ten­planer des Hessi­schen Minis­te­riums für Wirt­schaft, Energie, Verkehr und Landes­ent­wick­lung, einsehbar unter https://​radrou​ten​planer​.hessen​.de/map/ (abge­rufen am 26.04.2017)

[4] Klas­si­fi­zie­rung des Allge­meinen Deut­schen Fahrrad-Clubs (ADFC), einsehbar unter https://​www​.bettund​bike​.de/​b​u​b​/​v​i​e​w​c​o​m​p​a​n​y​.​p​h​p​?​k​n​r​=​H​E​S​-1685 (abge­rufen am 26.04.2017)


Abstimmungsergebnis

Am 10.05.2017 erfolgte keine Abstim­mung. Die Bera­tung wurde auf die nächste Sitzung vertagt. Außerdem wurde verein­bart, dass ein Orts­termin statt­finden soll.

Proto­koll­notiz Nr. 0044/​2017 (PiWi | PDF)


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